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   BVerwG, 19.03.1993 - 8 B 27.93   

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https://dejure.org/1993,15962
BVerwG, 19.03.1993 - 8 B 27.93 (https://dejure.org/1993,15962)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1993 - 8 B 27.93 (https://dejure.org/1993,15962)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1993 - 8 B 27.93 (https://dejure.org/1993,15962)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1993 - 8 B 27.93
    Dies gilt insbesondere für die gebotene prognostische Beurteilung, ob bei einer Wehrdienstleistung des Klägers eine Verschlimmerung seiner Wirbelsäulen-, Bein- und Hüftbeschwerden zu erwarten ist (vgl. Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 29. Juli 1986 - BVerwG 8 C 43.84 - UA S. 5).
  • BVerwG, 29.07.1986 - 8 C 43.84

    Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1993 - 8 B 27.93
    Dies gilt insbesondere für die gebotene prognostische Beurteilung, ob bei einer Wehrdienstleistung des Klägers eine Verschlimmerung seiner Wirbelsäulen-, Bein- und Hüftbeschwerden zu erwarten ist (vgl. Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 29. Juli 1986 - BVerwG 8 C 43.84 - UA S. 5).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90

    Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1993 - 8 B 27.93
    In solchen Fällen muß das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) vollständig aufzuklären (st.Rspr.; vgl. etwa Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 m.weit.Nachw.).
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